Kostenübernahme für Ihre Betreuung
So funktioniert die Kostenübernahme
Wie läuft die Abrechnung über die Pflegekassen ab?
Bei der Betreuung geht es um den Menschen und darum ihn im Alltag zu unterstützen. Dabei ist es uns wichtig seine Lebensqualität zu steigern. Der Kostenfaktor ist dabei von zentraler Bedeutung. Wenn Sie einen zugelassenen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen möchten, wird die Pflegekasse je nach Pflegegrad diese Kosten übernehmen.
Die Varianten der Kostenübernahme
Pflegegeld
Bei einer Betreeung durch die Angehörigen, hängt die Höhe des Pflegegeldes vom Pflegegrad der zu betreuenden Person ab. Dabei haben Sie dementsprechend Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird in diesem Fall direkt von der Pflegekasse gezahlt.
Kombinationsleistungen und Pflegesachleistungen
Wenn Sie, darüber hinaus, als Angehörige neben Ihrer privat erbrachten Pflegeleistung und Betreuung die Unterstützung durch Schöner Daheim in Anspruch nehmen möchten, stellt die Pflegekasse sog. Kombinationsleistungen zur Verfügung. Schöner Daheim rechnet in diesem Fall direkt mit den Pflegekassen ab. Sollte das zur Verfügung gestellte Budget nicht gänzlich ausgeschöpft werden, wird das Pflegegeld dementsprechend anteilig ausgezahlt.
Ergänzende Möglichkeiten der Unterstützung
Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
Um die Nutzung zu vereinfachen, gibt es seit dem 1. Juli 2025 keinen separaten Leistungsbetrag mehr für die Verhinderungspflege. Stattdessen wurden die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Dieser Betrag, der unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch ist, ermöglicht es Ihnen, die Mittel frei zwischen den beiden Leistungen aufzuteilen. Da die Umstellung mitten im Jahr 2025 erfolgte, basiert der gemeinsame Betrag auf den Summen der zuvor gültigen Einzelleistungen und stellt keine zusätzliche Leistung dar.
Entlastungsleistungen
Bei den Betreuungs- und haushaltsnahen Dienstleistungen wie z.B. Einkäufe, Arztbesuche und/oder Freizeitgestaltung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 131,00 € monatlich. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar, aber durch uns abrechenbar. Falls Sie Rechnungen von Schöner Daheim privat bezahlen, sind die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen absetzbar.
Sie haben Fragen?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder schreiben uns direkt an info@schöner-daheim.de

