
Kostenübernahme für Ihre Betreuung
So funktioniert die Kostenübernahme
Wie läuft die Abrechnung über die Pflegekassen ab?
Bei der Betreuung geht es um den Menschen und darum ihn im Alltag zu unterstützen. Dabei ist es uns wichtig seine Lebensqualität zu steigern. Der Kostenfaktor ist dabei von zentraler Bedeutung. Wenn Sie einen zugelassenen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen möchten, wird die Pflegekasse je nach Pflegegrad diese Kosten übernehmen.
Die Varianten der Kostenübernahme
Pflegegeld
Bei einer Betreeung durch die Angehörigen, hängt die Höhe des Pflegegeldes vom Pflegegrad der zu betreuenden Person ab. Dabei haben Sie dementsprechend Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird in diesem Fall direkt von der Pflegekasse gezahlt.
Kombinationsleistungen und Pflegesachleistungen
Wenn Sie, darüber hinaus, als Angehörige neben Ihrer privat erbrachten Pflegeleistung und Betreuung die Unterstützung durch Schöner Daheim in Anspruch nehmen möchten, stellt die Pflegekasse sog. Kombinationsleistungen zur Verfügung. Schöner Daheim rechnet in diesem Fall direkt mit den Pflegekassen ab. Sollte das zur Verfügung gestellte Budget nicht gänzlich ausgeschöpft werden, wird das Pflegegeld dementsprechend anteilig ausgezahlt.
Ergänzende Möglichkeiten
Verhinderungspflege
Sollten die pflegenden Angehörigen stundenweise Entlastung und Unterstützung wünschen, kann der Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Leistungen in Anspruch nehmen.
Kurzzeitpflege
Sollte eine Betreuung in einer stationären Einrichtung für die Kurzzeitpflege nicht benötigt werden, kann die Hälfte des Budgets in die Verhinderungspflege (806,00 € pro Jahr) umgewandelt werden (in max. 2.418,00 € pro Jahr). Dieses Budget steht dann für die Entlastung der Angehörigen durch einen Betreuungsdienst wie z.B. Schöner Daheim zur Verfügung.
Entlastungsleistungen
Bei den Betreuungs- und haushaltsnahen Dienstleistungen wie z.B. Einkäufe, Arztbesuche und/oder Freizeitgestaltung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 125,00 € monatlich. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar und durch einen Betreuungs- und Pflegedienst wie z.B. Schöner Daheim abrechenbar. Falls Sie Rechnungen von Schöner Daheim privat bezahlen, sind die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen absetzbar.
Sie haben Fragen?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder schreiben uns direkt an info@schöner-daheim.de